Cookie-Banner: wann Pflicht, wann überflüssig, wann schädlich
Viele Seiten zeigen ein Banner, obwohl sie keines brauchen. Andere brauchen eines und haben eins, das rechtlich nichts bewirkt. Beides fällt in einer Prüfung auf, und beides lässt sich klar entscheiden.
Die Regel in einem Satz
Nach § 25 TDDDG brauchen Sie eine Einwilligung, bevor Sie Informationen auf dem Gerät des Besuchers speichern oder darauf zugreifen. Ausgenommen ist nur, was für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Was ohne Einwilligung geht
- Das Sitzungscookie, das den Warenkorb oder die Anmeldung merkt.
- Ein Cookie, das die Spracheinstellung speichert, wenn der Nutzer sie selbst gewählt hat.
- Ein Cookie, das sich merkt, dass ein Passwort für einen geschützten Bereich eingegeben wurde.
- Das Zahlungsskript, das erst geladen wird, wenn der Nutzer den Kauf angestoßen hat.
Was eine Einwilligung braucht
- Reichweitenmessung und Statistik, auch die selbst gehostete.
- Werbenetzwerke, Retargeting, Conversion-Messung.
- Eingebettete Videos und Karten, sofern sie beim Aufruf laden.
- Schriften, Symbolsätze und Skripte von fremden Servern.
Setzt Ihre Seite gar keine einwilligungspflichtigen Dinge ein, ist ein Banner nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv: Es kostet Besucher, senkt die Zahl der Anfragen und suggeriert eine Verarbeitung, die es nicht gibt.
Woran Banner in der Prüfung scheitern
- Es wird geladen, bevor geklickt wurde. Der häufigste Fall. Ein Mitschnitt des Netzwerkverkehrs zeigt sofort, welche fremden Server schon beim ersten Aufruf kontaktiert wurden. Wenn dort ein Analysedienst auftaucht, ist die Einwilligung wertlos.
- Ablehnen ist schwerer als Zustimmen. Ein großer grüner Knopf für „Alle akzeptieren" und ein grauer Textlink für die Ablehnung erfüllt die Anforderung an eine freiwillige Entscheidung nicht. Beide Wege müssen gleich leicht sein.
- Nach dem Ablehnen passiert trotzdem etwas. Auch das lässt sich messen: erneut aufrufen, ablehnen, wieder mitschneiden. Manche Werkzeuge laden trotz Ablehnung nach.
- Vorausgewählte Häkchen. Eine Einwilligung, die schon gesetzt ist, ist keine.
- Kein Widerruf möglich. Die einmal erteilte Einwilligung muss so leicht widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde. Ohne dauerhaft erreichbaren Punkt fehlt das.
Der ehrlichere Weg
Prüfen Sie zuerst, was Sie wirklich brauchen. Viele kleine Auftritte kommen ohne Statistik aus, weil sie die Zahlen ohnehin nie ansehen. Wer die Schriften lokal einbindet, die Karte durch ein Bild mit Link ersetzt und auf die Reichweitenmessung verzichtet, hat kein Banner, keinen Streit darüber und eine schnellere Seite.
Kostenlos messen lassen, was vor der Einwilligung lädt