Website-Prüfung

KI auf der Website: was gekennzeichnet werden muss und was nicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Seitdem kursiert die Behauptung, jeder mit KI geschriebene Text müsse als solcher gekennzeichnet werden. Das stimmt so nicht.

Was tatsächlich verlangt wird

FallPflicht
Chatbot oder Sprachassistent, mit dem Menschen sprechenHinweis, dass es sich um ein KI-System handelt, sofern es nicht offensichtlich ist
Bilder, Ton oder Video, die echte Personen oder Ereignisse täuschend nachbildendeutliche Kennzeichnung als künstlich erzeugt
Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ungeprüft veröffentlicht werdenOffenlegung, sofern kein Mensch redaktionell verantwortet
Emotionserkennung oder biometrische KategorisierungInformation der betroffenen Personen
Normaler Werbetext, mit KI geschrieben und von Ihnen überarbeitetkeine Kennzeichnungspflicht

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung erzeugter Inhalte trifft die Anbieter der KI-Systeme, nicht Sie als Nutzer. Wer einen Text mit einem Werkzeug schreibt, ihn liest, korrigiert und verantwortet, betreibt kein kennzeichnungspflichtiges System.

Der Chatbot ist der praktische Fall

Für kleine und mittlere Websites ist der Assistent auf der Kontaktseite die häufigste Berührung mit Art. 50. Die Anforderung ist niedrigschwellig: Der Besucher muss vor oder bei der ersten Interaktion erkennen, dass er mit einer Maschine spricht. Ein Satz im Begrüßungstext genügt, versteckt in den Datenschutzhinweisen genügt nicht.

Beispiel für einen Hinweis

Sie schreiben hier mit einem automatischen Assistenten, nicht mit einem Menschen. Für persönliche Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer im Impressum.

Was oft übersehen wird

Freiwillige Offenheit schadet nicht

Auch wo keine Pflicht besteht, ist ein Satz über den KI-Einsatz oft die bessere Entscheidung. Er nimmt der Frage die Brisanz und wirkt souveräner als der Versuch, es zu verschweigen. Wichtig ist nur, dass die Aussage stimmt und dass die Verantwortung für den Inhalt bei einem Menschen bleibt.

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