Website-Prüfung

Google Fonts, Karten, Videos: was beim Aufruf heimlich mitlädt

Das Landgericht München hat 2022 einem Websitebesucher Schadensersatz zugesprochen, weil eine Seite Schriften direkt von Google geladen und damit seine IP-Adresse übertragen hatte. Seitdem ist das Thema bekannt. Verschwunden ist es nicht.

Warum das überhaupt ein Problem ist

Wenn Ihre Seite eine Schrift, eine Karte oder ein Video von einem fremden Server holt, ruft der Browser des Besuchers diesen Server auf. Dabei überträgt er zwangsläufig die IP-Adresse, meist auch die aufgerufene Seite und Angaben zum Gerät. Das passiert, bevor der Besucher irgendetwas anklicken konnte. Ohne Einwilligung ist das eine Übermittlung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage.

Die üblichen Verdächtigen

DienstTypischer Auslöser
Google Fontseine Zeile im Theme oder Seitenbaukasten
Google Mapsdie Anfahrtskarte auf der Kontaktseite
YouTube und Vimeoein eingebettetes Video, oft auf der Startseite
Font AwesomeSymbolsatz, den fast jede Vorlage mitbringt
Schriften von Adobe oder Bunnygleiche Mechanik, andere Firma
Werbe- und Analysenetzwerkeein Skript, das jemand vor Jahren eingebaut hat

So stellen Sie es selbst fest

Öffnen Sie Ihre Seite in einem privaten Fenster, drücken Sie F12 und wechseln Sie auf den Reiter Netzwerk. Dann die Seite neu laden. In der Liste steht jede Adresse, die kontaktiert wurde. Alles, was nicht Ihre eigene Domain ist, ist ein fremder Server. Interessant ist besonders, was schon vor jedem Klick erscheint.

Beachten Sie den Unterschied zwischen dem ersten Aufruf und dem Zustand nach dem Ablehnen des Banners. Manche Seiten laden vorbildlich nichts, bis das Banner erscheint, und legen nach dem Klick auf Ablehnen trotzdem los. Genau dieser zweite Mitschnitt entlarvt es.

Was Sie dagegen tun

Schriften

Herunterladen und selbst ausliefern. Bei den meisten Systemen sind das zwei Dateien und drei Zeilen im Stylesheet. Nebenbei wird die Seite schneller, weil eine Verbindung zu einem fremden Server entfällt.

Karten

Ein Bild der Umgebung mit einem Link auf die Karte reicht in neun von zehn Fällen. Wer die eingebettete Karte braucht, lädt sie erst nach einem Klick, mit einem klaren Hinweis darauf, was dann passiert.

Videos

Zwei-Klick-Lösung oder die datenschutzfreundliche Einbettung des Anbieters. Beides verhindert, dass beim bloßen Aufruf der Seite schon Daten fließen.

Analyse

Ehrlich prüfen, ob Sie die Zahlen wirklich nutzen. Wenn nicht, ersatzlos streichen. Wenn doch, mit Einwilligung und sauber in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Wie groß ist das Risiko wirklich

Die große Abmahnwelle mit Serienbriefen ist abgeebbt, mehrere Gerichte haben rechtsmissbräuchliches Vorgehen gerügt. Das Grundproblem bleibt: Es ist ein Verstoß, und er ist von außen in Minuten nachweisbar. Wer ihn abstellt, nimmt einer möglichen Auseinandersetzung die Grundlage und bekommt eine schnellere Seite.

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