Website-Prüfung

Die EU-Streitschlichtungsplattform ist abgeschaltet

Jahrelang war der Link zur OS-Plattform Pflicht in jedem Onlineshop. Am 20. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die Plattform eingestellt. Wer den alten Textbaustein stehen lässt, verweist seine Kunden heute auf eine Seite, die es nicht mehr gibt.

Was galt und was jetzt gilt

Die Verordnung über die Online-Streitbeilegung verpflichtete Unternehmer, die Verträge online mit Verbrauchern schließen, einen leicht zugänglichen Link auf die Plattform zu setzen. Diese Pflicht ist mit der Abschaltung entfallen. Geblieben ist die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Sie müssen sagen, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Aus einer erfüllten Pflicht ist damit ein Fehler geworden. Ein toter Link im Impressum ist kein Kavaliersdelikt: Er kann als irreführende Angabe gewertet werden, weil er einen Schlichtungsweg suggeriert, den es nicht gibt.

Was Sie konkret tun

  1. Suchen Sie in Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Bestellbestätigungen nach ec.europa.eu/consumers/odr. Der Baustein steckt oft an mehreren Stellen.
  2. Löschen Sie den Verweis samt Einleitungssatz vollständig. Ein Rest wie „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit" ohne Link ist ebenso falsch.
  3. Ersetzen Sie ihn durch einen klaren Satz zur Schlichtungsbereitschaft. Für die meisten kleinen Anbieter lautet er: nicht verpflichtet und nicht bereit.
  4. Prüfen Sie auch automatische Mailtexte und PDF-Vorlagen. Dort überlebt der Baustein am längsten.

Formulierungsbeispiel

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wenn Sie einer Branchenregelung unterliegen, die eine Teilnahme vorschreibt, gilt das Gegenteil, und die zuständige Stelle gehört mit Anschrift und Website in den Text.

Warum das so lange übersehen wird

Der Baustein steht in Tausenden von Impressumsgeneratoren, in Shopsystemen und in kopierten Vorlagen. Er war jahrelang richtig, und niemand liest sein eigenes Impressum noch einmal. In Prüfungen ist er deshalb einer der häufigsten Funde, und er ist mit fünf Minuten Aufwand der billigste zu beheben.

Kostenlos prüfen lassen, ob der tote Link noch bei Ihnen steht
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